BayPapier aktuell

EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) – Bundesratsbeschluss zur praxisgerechten Umsetzung

Die EUDR verpflichtet alle Inverkehrbringer von holzbasierten Produkten, insbesondere Papier, Karton und Pappe sowie Verpackungen daraus, beim Holz im Produkt eine chargenweise Rückverfolgbarkeit bis zur Parzelle zu dokumentieren. Die Verpflichtung soll nach aktuellem Zeitplan zum 30.12.2024 greifen. Aus Sicht der Holzwirtschaft, aber auch der Länderregierungen im Bundesrat ist dieser Zeitplan aufgrund der fachlichen und technischen Komplexität nicht zu halten. Daher hatte der Freistaat Bayern eine Bundesratsinitiative gestartet.

Der Deutsche Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 17. Mai 2024 auf Initiative des Freistaates Bayern einen Beschluss zur „Praxisgerechten Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung und Vermeidung bürokratischer Lasten“ gefasst. Konkret wurde dabei gefordert, die Fristen für die Implementierung der EUDR zu verlängern, so dass eine praxistaugliche und rechtssichere Umsetzung möglich ist. Außerdem sollen die Produzenten in Regionen, in denen nachweislich kein Risiko einer Entwaldung besteht – wie etwa in Bayern – von vermeidbarer Bürokratie befreit werden.

Die Bundesratsinitiative des Freistaats Bayern geht zurück u.a. auf einen runden Tisch, den BayPapier hierzu initiiert hatte. Neben Kollegenverbänden aus der Forst-, Wald- und Papierwirtschaft, die das Anliegen tatkräftig unterstützt haben, haben vor allem Christine Völzow von der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw), Stefan Pratsch vom Bayerischen Staatministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (StMELF) sowie Dr. Philipp Brodbeck vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWI) die Forderungen unserer Industrie anerkannt und die Bundesratsinitiative ermöglicht.

Wir hoffen nun, dass die deutsche Bundesregierung das Votum der Länderregierungen aufgreifen und sich gegenüber der Europäischen Union für eine praxisgerechte und bürokratievermeidende Lösung einsetzen wird. Den Bundesratsbeschluss zur EUDR fügen wir hier an.

Dr. Thorsten Arl
Dr. Thorsten Arl
Hauptgeschäftsführer • Syndikusrechtsanwalt

Daten­schutz­ein­stellungen

Diese Webseite nutzt externe Komponenten, wie z.B. Karten, Videos oder Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden von den externen Komponenten ggf. auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Komponenten können Sie jederzeit widerrufen.
Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung