BayPapier aktuell

Information der Bundesnetzagentur zur Gasmangellage

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) informiert in ihrem Schreiben vom 17.05.2022 über die Maßnahmen, mit denen in einer Gasmangellage das Gasnetz stabil gehalten werden kann. Kurzfristig ist demnach nur eine ratierliche (prozentuale) Absenkung des Gasverbrauchs aller Letztverbraucher im Wege einer Allgemeinverfügung möglich. Mittel- und langfristig sollen auch die damit verbundenen ökonomischen, ökologischen und sozialen Folgen berücksichtigt werden. 

Dafür führt die Bundesnetzagentur aktuell eine Datenerhebung bei Letztverbrauchern mit einer technischen Anschlusskapazität von mehr als 10 MWh/h durch. Die BNetzA kommt auch einer häufig geäußerten Forderung nach und legt die Abwägungsgründe dar, nach denen die Anordnung von Verbrauchsreduzierungen für Letztverbraucher erfolgt. Bei Großverbrauchern aus der Industrie richtet sich die Abwägung u.a. nach der Dringlichkeit der Maßnahme, der Größe der Anlage, der Vorlaufzeit zur Gasbezugsreduktion, den erwartbaren wirtschaftlichen Schäden, dem Aufwand für die Wiederinbetriebnahme der Anlagen, sowie der Bedeutung der Anlagen für die Versorgung der Allgemeinheit. Die BNetzA verweist jedoch auch darauf, dass es keine feste Abschaltreihenfolge gibt, sondern die Abschaltung immer situationsbezogen auf Basis konkreten Ausprägung der Gasmangellage erfolgen muss.

 Markus Erlewein
Markus Erlewein
Leiter Umwelt, Energie & Arbeitswirtschaft • Dipl.-Ing. • Dipl.-Wirtsch.-Ing

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