Ab sofort können Unternehmen der Realwirtschaft in Bayern, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort oder den Arbeitsmarkt in Bayern hätte, Anträge stellen. Der Bayernfonds ergänzt den Wirtschaftsstabilisierungfonds des Bundes. 46. Mrd. Euro stehen bereit für Kreditbürgschaften sowie die Übernahme von stellen Beteiligungen bis 100 Mio. Euro. Nähere Informationen enthalten die Merkblätter zu Bürgschaften und stillen Beteiligungen sowie die Bayernfonds-Durchführungsrichtlinie .
Antragsberechtigte
- Bilanzsumme höher 10 Millionen
Euro
- Umsatzerlöse höher 10
Millionen Euro
- mindestens 50 Mitarbeiter
Stabilisierungsmaßnahmen
Ein Gesamtvolumen von 46 Milliarden Euro steht bereit für die Übernahme von Kreditbürgschaften und die die Übernahme von stillen Beteiligungen bis 100 Millionen Euro.
Kosten
Die EU-Kommission verlangt, dass die unterstützten Unternehmen die mit den Hilfen übernommenen staatlichen Risiken hinreichend vergüten. Zusätzlich sollen Anreize zur schnellstmöglichen Rückzahlung geschaffen werden, zum Beispiel durch stufenweise Erhöhung der Vergütung, Dividendenverbote, Obergrenzen für Geschäftsführervergütungen oder ein Verbot für Bonuszahlungen. Folgende Vergütungen werden erhoben
Antragsweg
- Über Bürgschaften muss bis spätestens 31. Dezember 2020,
- über stille Beteiligungen bis spätestens 30. Juni 2021 entschieden sein. Um dies zu ermöglichen, sollte die Bürgschaft spätestens Ende November 2020, die stille Beteiligung bis spätestens Ende April 2021 beantragt werden. Derzeit verhandelt das bayerische Wirtschaftsministerium mit der EU-Kommission über die Verlängerung der Fristen.
Nähere Informationen enthalten die Merkblätter zu Bürgschaften und stillen Beteiligungen sowie die Bayernfonds-Durchführungsrichtlinie.