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Pelletschlamm ist kein Abfall

In der vergangenen Woche wurde vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ein LKW stillgelegt, der Pelletschlamm aus einer Papierfabrik transportierte. Das BAG und die zuständige Bezirksregierung stuften den Pelletschlamm als Abfall und die Verbringung als unerlaubten Abfalltransport ein, für den sie ein Bußgeld androhten und die Rückholung des LKW binnen 10 Tagen anordneten. 

Pelletschlamm besteht aus Mikroorganismen, die für den Reinigungsprozess in der anaerob-Stufe einer Kläranlage verantwortlich sind. Er wird gekauft, um neue Kläranlagen zu starten oder nicht mehr funktionsfähige Mikroorganismen in bestehenden Kläranlagen zu ersetzen. Das Bayerische Landesamt für Umwelt bestätigte auf Nachfrage unseres Verbands, dass Pelletschlamm für Kläranlagen einen unverzichtbaren Rohstoff darstellt und nicht als Abfall verwertet wird. Zwischenzeitlich ist die Bezirksregierung von der Einstufung als Abfall abgerückt und hat dem Unternehmen einen Passierschein für zukünftige Transporte dieses Materials ausgestellt.

 Markus Erlewein
Markus Erlewein
Leiter Umwelt, Energie & Arbeitswirtschaft • Dipl.-Ing. • Dipl.-Wirtsch.-Ing

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