Die Strom- und Gaspreisbremse ist Ende Dezember 2023 ausgelaufen. Die Herausforderungen für die Unternehmen sind damit jedoch noch nicht vorbei. Aktuell stellen viele Energieversorger die Schlussabrechnungen, die von den betroffenen Unternehmen kritisch geprüft werden sollten. Zudem gilt es für die Begünstigten der Energiepreisbremsen, 2024 noch diverse Nachweis- und Berichtspflichten zu erfüllen. Bei Nichterfüllung der Pflichten oder Überschreitung der Förderhöchstgrenzen können Rückforderungen der Beihilfen auf die Unternehmen zukommen.
Folgender
Ablauf ist vorgesehen:
- Systematik
und Berechnung der Entlastung – worauf ist zu achten?
- 2024
zu erbringende Nachweise und Berichtspflichten
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