Kabinett beschließt Bayerische Energie-Härtefallhilfe für KMU

Die bayerische Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung vom 13.12.2022 eine Energie-Härtefallhilfe für KMU bis 249 Mitarbeiter beschlossen. Die Härtefallhilfe soll von den hohen Energiepreisen existenziell bedrohte Unternehmen unterstützen. Ergänzend zu den Hilfen des Bundes sieht das Programm des Freistaats Unterstützungsleistungen auch für die Nutzer anderer Energieformen als Strom und Gas vor.

Bezuschusst werden Energiekosten, die das Doppelte der Energiekosten im Jahr 2021 übersteigen. Förderzeitraum ist grundsätzlich das Jahr 2023, für nicht-leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Pellets, Hackschnitzel oder Flüssiggas) greift die Unterstützung bereits ab Oktober 2022. Die Höhe der Unterstützung liegt zwischen 6.000 und 2 Mio. Euro. Die Planungen sehen vor, dass die Antragstellung über eine eigens programmierte Antragsplattform noch im Januar 2023 starten kann.

Für die Antragsberechtigung muss ein Unternehmen nachweisen, dass der prognostizierte Vorsteuergewinn im Jahr 2023 durch die Energiekostensteigerung aufgezehrt wird. Außerdem muss eine positive Liquiditätsvorausschau vorgelegt werden. Der Antrag kann direkt oder über einen qualifizierten Dritten, z.B. Steuerberater, gestellt werden. Über die Gewährung der Hilfen wird eine speziell einberufene Härtefallkommission entscheiden. Die Abwicklung übernimmt wie bei den Überbrückungshilfen und der Corona-Härtefallhilfe die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern.

 Markus Erlewein
Markus Erlewein
Leiter Umwelt, Energie & Arbeitswirtschaft • Dipl.-Ing. • Dipl.-Wirtsch.-Ing

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