Damit die Frist dennoch gewahrt werden kann, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Beratungsgesellschaft PWC beauftragt, ein Postfach für die fristgemäße Einreichung einzurichten: de_preisbremsen_arbeitsplatzerhalt@pwc.com
Weitere Informationen zur Arbeitsplatzerhaltungspflicht und den erforderlichen Unterlagen finden Sie im Merkblatt der vbw.
Hinweis: Diese Erklärung über das Nichtzustandekommen einer Kollektivvereinbarung nach nach § 29 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EWPBG bzw. § 37 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StromPBG muss ausdrücklich schriftlich eingereicht werden. Da eine Einreichung mit Nassunterschrift faktisch nicht möglich ist, solange nur ein E-Mail-Postfach eingerichtet ist, setzt dies zunächst zwingend die Einreichung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach §§ 126 Abs. 3, 126a Abs. 1 BGB voraus. Wir bemühen uns derzeit um Klärung, inwieweit das BMWK daran festhält.
Postfächer für andere Erklärungen
Auch für andere fristgebundene Einreichungen wurden übergangsweise Postfächer eingerichtet: