Diese verwaltungsrechtliche Nichtbeanstandungsfrist wurde in die aktualisiertenFAQ des BMWK eingearbeitet. Gleichwohl empfehlen wir aus Gründen der Rechtssicherheit, sämtliche Dokumente bis 31. Juli 2023 einzureichen.
Verpflichtung zum Arbeitsplatzerhalt
Soweit Unternehmen Entlastungen von insgesamt mehr als 2 Mio. € aus den Hilfen im Rahmen der Energiekrise in Anspruch nehmen, insbesondere des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG), des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG) und des Energiekostensenkungsprogramms, müssen sie eine Regelung zur Beschäftigungssicherung treffen. Diese Arbeitsplatzerhaltungspflicht soll vorrangig durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung sichergestellt sein. Soweit eine derartige Regelung nicht zustande kommt, kann das Unternehmen stattdessen in einer Selbstverpflichtung zusagen, bis mindestens zum 30. April 2025 eine Belegschaft zu erhalten, die mindestens 90 Prozent der am 1. Januar 2023 vorhandenen Arbeitsplatz-Vollzeitäquivalente entspricht.
Kollektivvereinbarungen
Mit Newsletter 06/2023 vom 08.03.2023 hatten wir Ihnen bereits entsprechende Muster-Betriebsvereinbarungen zur Beschäftigungssicherung zur Verfügung gestellt.
Selbstverpflichtungserklärung
Der
Verband DIE PAPIERINDUSTRIE und die Prozessvertreterinnen und Prozessvertreter
der Landesarbeitgeberverbände haben ein Muster für eine
Selbstverpflichtungserklärung erarbeitet. Die Selbstverpflichtungserklärung
muss zunächst eine Erklärung des Unternehmens enthalten, wonach sich das
Unternehmen verpflichtet, bis mindestens zum 30. April 2025 eine Belegschaft zu
erhalten, die mindestens 90 Prozent der am 1. Januar 2023 vorhandenen
Arbeitsplatz-Vollzeitäquivalente entspricht. Daneben bedarf es einer
schriftlichen Erklärung des Unternehmens mit vorliegenden Stellungnahmen von
Verhandlungsbeteiligten über die Gründe des Nichtzustandekommens einer
Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags. Nach unserer Auffassung muss die
Selbstverpflichtungserklärung Gründe enthalten, die sowohl das Nichtzustandekommen
eines Tarifvertrags als auch einer Betriebsvereinbarung erklären. Entsprechende
Formulierungsvorschläge sind in dem beigefügten Muster enthalten. Wir bitten
dieses zu prüfen und zu ergänzen.
Die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitsplatzerhaltungspflicht enthalten die Vorgabe der Schriftform für die Erklärung über das Nichtzustandekommen einer Kollektivvereinbarung. Schriftform bedeutet grundsätzlich die eigenhändige Originalunterschrift. Da die Prüfbehörde noch nicht eingerichtet ist, können die Erklärungen fristwahrend an elektronische Postfächer übersandt werden. Die gesetzliche Schriftform (eigenhändige Originalunterschrift) kann deshalb nicht eingehalten werden. Vor diesem Hintergrund sieht unser Muster die qualifizierte elektronische Signatur vor. Wir empfehlen daher, die Erklärungen mittels qualifizierter elektronischer Signatur abzugeben.
Auf Bitte der BDA prüft das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
(BMWK) augenblicklich diese Formvorgaben. Die BDA hat das BMWK um Klarstellung
gebeten, ob mit Blick auf diese Postfach-Übergangslösung die Einreichung in
Textform (zum Beispiel E-Mail) ausreichend ist. Sobald von der BDA eine Antwort
vorliegt, werden wir Sie unverzüglich informieren.