Diese verwaltungsrechtliche Nichtbeanstandungsfrist wurde in die aktualisierten FAQ des BMWK (zu Höchstgrenzen, Selbsterklärungen sowie Boni- und Dividendenverbot nach EWPBG und StromPBG) eingearbeitet, die Sie – ebenso wie die FAQ-Liste zur Strompreisbremse – im Downloadbereich finden. Gleichwohl empfehlen wir aus Gründen der Rechtssicherheit, sämtliche Dokumente bis 31. Juli 2023 einzureichen.
Verpflichtung zum Arbeitsplatzerhalt
Soweit Unternehmen Entlastungen von insgesamt mehr als 2 Mio. € aus den Hilfen im Rahmen der Energiekrise in Anspruch nehmen, insbesondere des Strompreisbremsegesetzes (StromPBG), des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes (EWPBG) und des Energiekostensenkungsprogramms, müssen sie eine Regelung zur Beschäftigungssicherung treffen. Diese Arbeitsplatzerhaltungspflicht soll vorrangig durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung sichergestellt sein. Soweit eine derartige Regelung nicht zustande kommt, kann das Unternehmen stattdessen in einer Selbstverpflichtung zusagen, bis mindestens zum 30. April 2025 eine Belegschaft zu erhalten, die mindestens 90 Prozent der am 1. Januar 2023 vorhandenen Arbeitsplatz-Vollzeitäquivalente entspricht.
Kollektivvereinbarungen
Im Downloadbereich stellen wir nochmals entsprechende Muster-Betriebsvereinbarungen zur Beschäftigungssicherung zur Verfügung.
Selbstverpflichtungserklärung
Der HPV hat ein Muster für eine Selbstverpflichtungserklärung erarbeitet, das wir ebenfalls im Downloadbereich zur Verfügung stellen. Die Selbstverpflichtungserklärung muss zunächst eine Erklärung des Unternehmens enthalten, wonach sich das Unternehmen verpflichtet, bis mindestens zum 30. April 2025 eine Belegschaft zu erhalten, die mindestens 90 Prozent der am 1. Januar 2023 vorhandenen Arbeitsplatz-Vollzeitäquivalente entspricht. Daneben bedarf es einer schriftlichen Erklärung des Unternehmens mit vorliegenden Stellungnahmen von Verhandlungsbeteiligten über die Gründe des Nichtzustandekommens einer Betriebsvereinbarung oder eines Tarifvertrags. Nach unserer Auffassung muss die Selbstverpflichtungserklärung Gründe enthalten, die sowohl das Nichtzustandekommen eines Tarifvertrags als auch einer Betriebsvereinbarung erklären. Entsprechende Formulierungsvorschläge sind in dem Muster enthalten, das Sie ebenfalls im Downloadbereich finden. Wir bitten dieses zu prüfen und zu ergänzen.
Die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitsplatzerhaltungspflicht enthalten die Vorgabe der Schriftform für die Erklärung über das Nichtzustandekommen einer Kollektivvereinbarung. Schriftform bedeutet grundsätzlich die eigenhändige Originalunterschrift. Da die Prüfbehörde noch nicht eingerichtet ist, können die Erklärungen fristwahrend an elektronische Postfächer übersandt werden (s. hierzu auch die FAQs zu Höchstgrenzen, Selbsterklärungen sowie Boni- und Dividendenverbot nach EWPBG und StromPBG). Die gesetzliche Schriftform (eigenhändige Originalunterschrift) kann deshalb nicht eingehalten werden. Vor diesem Hintergrund sieht unser Muster die qualifizierte elektronische Signatur vor. Wir empfehlen daher, die Erklärungen mittels qualifizierter elektronischer Signatur abzugeben.
Auf Bitte der BDA prüft das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) augenblicklich diese Formvorgaben. Die BDA hat das BMWK um Klarstellung gebeten, ob mit Blick auf diese Postfach-Übergangslösung die Einreichung in Textform (zum Beispiel E-Mail) ausreichend ist. Sobald von der BDA eine Antwort vorliegt, werden wir Sie unverzüglich informieren.